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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HOTELLERIE

1. Der  Beherbergungsvertrag  kommt  durch  die  Annahme  der  Bestellung  des  Vertragspartners  durch  den  Beherberger  zustande. 

Elektronische  Erklärungen  gelten  als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen  Umständen  abrufen  kann, und  der  Zugang  zu  den  bekannt  gegebenen  Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 

2. Der  Beherberger  ist  berechtigt,  den  Beherbergungsvertrag  unter  der  Bedingung  abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung  des  Vertragspartners, 

den  Vertragspartner  auf  die  geforderte  Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.  

3. Der  Vertragspartner  ist  verpflichtet,  die  Anzahlung  spätestens  7  Tage  (einlan-gend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gel-ten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 4. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotellerie 2006

 
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