© 2019 / Appartement Salentinig
Verantwortlich für den Inhalt
Appartement Salentinig
Sieglinde Salentinig
Flattach 138
A-9831 Flattach
+43 676 750 40 52
office@appartementsalentinig.at
Gestaltung und Umsetzung
Kristina Salentinig
© Fotos für diese Website: Gert Perauer
HAFTUNG UND COPYRIGHT
Sämtliche Zahlen und Texte auf unsere Website wurden sorgfältig geprüft. Trotzdem kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Texte, Bilder und Grafiken dieser Seite dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Eigentümer verwendet werden. Alle Informationen und Erklärungen unserer Internetseiten sind unverbindlich. Wir übernehmen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte keine Garantie. Aus den Inhalten dieser Internetseiten können sich auch keine Rechtsansprüche ergeben. Sollten Ihnen Fehler im Inhalt auffallen, ersuchen wir Sie uns zu kontaktieren, damit wir diese korrigieren können. Wir identifizieren uns nicht mit dem Inhalt der Seiten, bzw. Unterseiten auf die gelinkt wird und übernehmen dafür keine Haftung. Sollte eine der Seiten, auf die wir linken, bedenkliche Inhalte aufweisen oder nicht vom jeweiligen Seiteninhaber erwünscht sein, dann wird der jeweilige Link sofort gelöscht.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HOTELLERIE
1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande.
Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
2. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners,
den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlan-gend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gel-ten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 4. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.